Welche Eigenschaften zeichnet ein P-Konto aus?
In Deutschland gibt es seit einiger Zeit für Personen, gegen die eine Pfändung vorliegt die Möglichkeit, ein P-Konto in Anspruch zu nehmen. Das auch unter der Bezeichnung Pfändungsschutzkonto bekannte Konto ist ein Girokonto, welches sich vor allen Dingen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Guthaben deutlich von einem gewöhnlichen Girokonto unterscheidet. Eingeführt wurde das P-Konto im Juli 2010 zum Schutz der Schuldner gegenüber Pfändungen von Guthaben auf Girokonten, welche die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit des Girokontos stark eingeschränkt haben. Vor der Einführung des P-Kontos war es so, dass der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Girokonto erwirken konnte, sodass er sich aus einem Guthaben „bedienen“ konnte. Für den Kontoinhaber bedeutete das, dass er das Girokonto im Prinzip nicht mehr nutzen konnte, denn nicht einmal die Miete durfte aufgrund eines Sperrvermerks eigenständig überwiesen werden. Seit dem P-Konto ist hier die gravierende Änderung eingetreten, dass die Bank nun Verfügungen uneingeschränkt zulassen muss, die eine bestimmte Summe pro Monat, den Pfändungsfreibetrag, nicht überschreiten. Jeder Kunde, der bereits ein Girokonto bei der Bank besitzt hat das Recht, eine Umwandlung dieses Kontos in ein P-Konto von der Bank zu fordern. Das P-Konto wird als ein Guthabenkonto geführt, sodass weder die Einrichtung eines Dispositionskredites noch die Ausgabe einer echte Kreditkarte zum Konto möglich sind.
Welche Stärken und Schwächen sind beim P-Konto zu beachten?
Gegenüber der vorherigen Regelung bzw. Nutzung des Girokontos bei vorliegenden Pfändungen hat sich die Situation des Kontoinhabers durch das P-Konto sicherlich deutlich verbessert. So ist eine Stärke beim P-Konto unter anderem auch, dass der Kontoinhaber ohne Einschränkung über den monatlichen Pfändungsfreibetrag (knapp 900 Euro ohne Unterhaltsverpflichtungen) verfügen kann und das P-Konto auch sonst in vollem Umfang nutzbar ist. So ist die Teilnahme am Online-Banking genauso möglich wie die Nutzung einer Prepaid-Kreditkarte. Ein anderer Vorteil des P-Kontos ist, dass der Pfändungsschutz bereits mit der Einrichtung des Kontos besteht und nicht erst beim zuständigen Gericht beantragt werden muss, was für den Kontoinhaber einen erheblich geringeren Aufwand bedeutet. Allerdings weist das P-Konto nicht nur Stärken, sondern durchaus auch einige Schwächen auf. Eine Schwäche ist, dass zwar das Recht auf Umwandlung eines vorhandenen gewöhnlichen Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto besteht, aber falls der Kunde noch kein Girokonto nutzt, besteht kein Recht auf die Neueröffnung eines P-Kontos. Auch auf der Kostenseite hat das P-Konto Nachteile, denn die Kontoführungsgebühren sind meistens höher als bei dem gewöhnlichen Girokonto. Falls das Girokonto bisher auf Eheleute lautete, muss der Ehepartner nun ein zweites Girokonto eröffnen, denn ein P-Konto ist nicht als Gemeinschaftskonto zu führen, was zusätzlichen Aufwand und mitunter zusätzliche Kosten (Kontoführung) bedeutet.